Kreis Bonn
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Nichtantreten bei widrigen Witterungsverhältnissen

Aus gegebenem Anlass hier noch einmal der Hinweis für das Verhalten bei Nichtantreten wegen widriger Witterungsverhältnisse:

Mannschaften, die wegen widriger Witterungsverhältnisse zu einem Meisterschafts- oder Pokalspiel nicht antreten, haben den Nachweis der höheren Gewalt unverzüglich ohne Aufforderung (innerhalb von 72 Stunden) zu erbringen. Der Nachweis der höheren Gewalt, wie er von der WO gefordert wird, kann sich jedoch nicht auf den Hinweis beschränken, daß es unzumutbar gewesen sei, die Fahrt anzutreten, da sich daraus keine Folgerungen über den tatsächlichen Straßenzustand und den Zeitpunkt ziehen lassen, seit wann er hätte bekannt sein können. Bescheinigungen von Straßenmeistereien oder Polizeidienststellen sind hilfreich. Aus der Bescheinigung müssen Ort und Zeitpunkt hervorgehen. Notfalls muß auf öffentliche Verkehrsmittel ausgewichen werden. Kann die Mannschaft den Nachweis der höheren Gewalt nicht erbringen, oder liefert sie diesen zu spät, so wird die Mannschaft wie nicht angetreten gewertet, d.h. Punktabzug und Ordnungsstrafe sind die Folge.

Das Hauptproblem liegt alljährlich darin, dass es den Staffelleitern völlig unmöglich ist, die Witterungs- bzw. Straßenverhältnisse vor Ort zu beurteilen. In der Regel fallen derartige Schilderungen überaus drastisch aus, um eine Spielabsage zu erwirken. Genau darin liegt aber das Problem. Während nämlich der Gast seine Fahrt für undurchführbar und gefährlich hält, schüttelt der in 20 km beheimatete Gastgeber den Kopf angesichts "gut befahrbarer Straßen". Und selbst bei kürzerer Entfernung gehen die Meinungen ja oft weit auseinander.

Diese Problematik ist für den Staffelleiter nur in der Weise lösbar, dass jeder Mannschaft freigestellt wird, zu einem Spiel anzutreten ... oder auch nicht. Im letzteren Fall hat sie gem. den einschlägigen Bestimmungen der Wettspielordnung die Möglichkeit, höhere Gewalt geltend zu machen. Dem Sportausschuss verbleibt dann immer noch die höchst undankbare Aufgabe, eine Entscheidung zu treffen. Über die denkbaren Reaktionen muss man an dieser Stelle kein Wort verlieren.

Bleibt zum Abschluss noch der Hinweis, dass das Antreten zu einem Meisterschafts- oder Pokalspiel oberstes Gebot ist. Alle Mannschaften sind demnach aufgefordert, alles zu tun, um eine Spielabsage zu vermeiden. Dazu gehören auch Unannehmlichkeiten wie eine frühere Abfahrt zum Spielort, ggfl. sogar verbunden mit einer Ersatzgestellung, weil nicht alle Spieler/innen zu diesem Zeitpunkt verfügbar sind, oder die Benutzung des Öffentlichen Nahverkehrs, der zumindest in Ballungsräumen in Erwägung gezogen werden muss.

Die Staffelleiter bitten Sie an dieser Stelle sehr herzlich, von Anfragen bzgl. einer Spielabsetzung auf Grund von besonderen Witterungslagen abzusehen. Es liegt allein in Ihrem Ermessen, auf eine Fahrt zum Meisterschaftsspiel zu verzichten. Nur Ihnen ist die Witterungslage vor Ort bekannt, und nur Sie können beurteilen, ob eine Fahrt durchführbar ist oder nicht. Sie haben deshalb sicher Verständnis, wenn eine Absage "auf Zuruf" seitens des Ausschusses für Staffelleitung nicht in Frage kommt. Ob eine generelle Neuansetzung der ausgefallenen Spiele vorgenommen wird, entscheidet der Sportausschuss unmittelbar nach dem Spieltag, wenn die Witterungslage nach den vorliegenden Informationen beurteilt werden kann.

: 26.01.2007 von Klaus Heimers